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private Krankenversicherung

Zweig der Individualversicherung. Die verbreitetste Form ist die Krankheitskostenversicherung. Sie ersetzt Vermögensschäden als Folge der notwendigen Krankheitsbehandlung: Versicherungsleistungen für ärztliche Besuche, Operation, Krankentransport, Krankenhauspflege, Arzneien und Heilmittel, Wochen- und Geburtshilfe, Zahnbehandlung. Durch Zusatztarife können höhere Operations- und Krankenhauskosten sowie Sterbegeld eingeschlossen werden. Um den Einkommensausfall während einer Krankheit zu decken, ist eine Versicherung mit Kranken-Tagegeld möglich.

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