Lexikon
Privạtklage
Privatanklagedie Verfolgung einer Straftat durch den Verletzten ohne Anrufung der Staatsanwaltschaft. Die Privatklage ist zulässig wegen einfachen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, leichter, gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses, einfacher Sachbeschädigung sowie wegen aller Vergehen gegen das Urheberrecht und gegen das Recht der Erfindung und des (unlauteren) Wettbewerbs. Der Beschuldigte kann durch Widerklage seinerseits die Bestrafung des Privatklägers beantragen (§§ 374–394 StPO). – In
Österreich
ist die Privatklage in §§ 2 Abs. 2, 46 StPO geregelt. In der Schweiz
heißt die Privatklage Privatstrafklage.Wissenschaft
Ein Hügel für Attila?
Um den 30 Meter hohen Schlossberg von Udine ranken sich Legenden. Natürlich entstanden oder von Menschen gemacht, das war die Frage. Bis vor Kurzem. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Als Attila im Jahr 452 den Norden Italiens heimsuchte, ließ er die Stadt Aquileia niederbrennen. Damit der als „Geißel Gottes“ gefürchtete Hunnenkönig den...
Wissenschaft
Fliegen im Magnetfeld
Wenn sich die Schwärme von Zugvögeln im Herbst auf den Weg zu ihren Winterquartieren machen, nutzen sie zur Orientierung einen inneren Kompass, der als Magnetsinn zu operieren scheint. Die Vögel verfügen über Magnetfeld-Rezeptoren, mit deren Hilfe sie den Neigungswinkel des Erdmagnetfeldes wahrnehmen können. Rotkehlchen haben...