Lexikon
Privilẹg
[
das, Plural Privilegien; lateinisch, „Vorrecht“
]Sonderrecht unter Ausschluss anderer. Der Staat hat z. B. folgende Privilegien: Münzprivileg, Steuerprivileg, Notenprivileg. Im Ständestaat gab es privilegierte Stände mit bestimmten Ausnahmerechten, so brauchte der Adel keine Steuern zu zahlen, hatte eine eigene Standesgerichtsbarkeit, und seine Angehörigen übten als Grundherren hoheitliche Rechte aus („Gutsherrschaft“). Bestimmten Ständen kam bis zur Einführung der Gewerbefreiheit das Privileg der Berufsausübung zu, worüber Zünfte und Innungen wachten. In einem mehr soziologischen Sinn spricht man vom Beamtenstaat, Militärstaat und deutet damit dort gültige Rangklassen im Sinn des Sozialprestiges an. Gegensatz zu jeglicher Form des Privilegienstaats: egalitäre Demokratie (mit dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz), moderner Sozialstaat. – Privileg hieß im Mittelalter auch die Urkunde, mit der Vorrechte an bestimmte Empfänger verliehen wurden.
Wissenschaft
Die Segel gehisst
Besiedlungsspuren lassen frühe Reisen übers Meer vermuten. Bis ins 10. Jahrhundert n.Chr. gab es keine nennenswerten technischen Navigationshilfen. Von ROLF HEßBRÜGGE Von den ersten Seefahrern ist uns nichts geblieben, keine Abbildungen, keine Schiffsfragmente, keine sonstigen Hinterlassenschaften. Umso spannender waren Meldungen...
Wissenschaft
CRISPR/Cas im Praxistest
Seit der Entdeckung der Genschere vor zehn Jahren werden auf das gentechnische Werkzeug große Hoffnungen im Kampf gegen Erbkrankheiten, Stoffwechselstörungen und Aids gesetzt. Zeit für eine erste Bilanz. von RAINER KURLEMANN Die US-Amerikanerin Victoria Gray ist vermutlich die erste Frau, die mithilfe einer gezielten...