Lexikon

Protst

Scheck- und Wechselrecht
die notarielle Beurkundung der Verweigerung 1. der Zahlung, 2. beim Wechsel auch des Akzepts. Der Protest muss innerhalb einer bestimmten, kurz bemessenen Frist eingelegt werden (Wechsel: im Allgemeinen bis zum Ablauf des 2. Werktags nach Fälligkeit; Inlandsscheck: meist binnen 8 Tagen nach Ausstellung), als Voraussetzung für den strengen wechsel- bzw. scheckrechtlichen Regress; gesetzlich geregelt in Art. 44 ff. WG und Art. 40 ff. ScheckG.
Industrie, Rohstoffe
Wissenschaft

Wege aus der Abhängigkeit

Seltene Erden sind nahezu unentbehrlich, schwer zu beschaffen und kompliziert zu recyceln.. Die Wissenschaft hat alle drei Herausforderungen angenommen.

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Wissenschaft

Kampf dem „Hicks“!

Rezepte gegen Schluckauf gibt es viele. Doch kaum eines davon hilft zuverlässig. Wie man der Hickserei tatsächlich Einhalt gebieten kann, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schluckauf entsteht, wenn sich das Zwerchfell – eine dünne, im Ruhezustand kuppelförmig aufwärts gewölbte Muskelplatte zwischen Brust- und Bauchraum – plötzlich...

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