Lexikon

Quittung

[
französisch
]
Empfangsbestätigung, Empfangsbekenntnis. Im Schuldrecht ist der Gläubiger auf Verlangen zur schriftlichen Quittungserteilung verpflichtet (§§ 368370 BGB). Ähnlich in Österreich nach §§ 14261430 ABGB; etwaige Kosten der Quittungserteilung trägt hier jedoch der Gläubiger (§ 1426). Ähnlich auch in der Schweiz nach Art. 88 ff. OR.
Klimagas
Wissenschaft

Einfangen und einsperren

Weltweit haben Forscher Techniken entwickelt, um CO2 einzufangen und dauerhaft zu binden. In Deutschland waren sie bislang verpönt, doch auch hier soll nun der rechtliche Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. von HARTMUT NETZ Die klimaneutrale Zukunft der Zementindustrie beginnt in Brevik, 150 Kilometer südlich der...

Fischer_NEU_02.jpg
Wissenschaft

Das Harte unterliegt

In seiner „Legende von der Entstehung des Buches Taoteking auf dem Weg des Laotse in die Emigration“ lässt Bertolt Brecht den Weisen auf einen Zollbeamten treffen, der fragt, worüber sich der Gelehrte Gedanken gemacht und was er dabei herausgefunden hat. Der Knabe, der Laotse begleitet, antwortet mit dem berühmten Satz, „Dass das...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon