Lexikon
Rabạtt
[
der; italienisch
]Preisnachlass für Waren und Leistungen auf einen einheitlichen Grundpreis. Wichtigste Arten nach dem früheren Rabattgesetz waren: 1. Barzahlungsrabatt bei sofortiger Zahlung (Skonto), auf 3% bei Verkauf an Letztverbraucher beschränkt; 2. Mengenrabatt bei Abnahme überdurchschnittlich großer Mengen; 3. Saisonrabatt bei vorzeitigem Bezug von Waren, die großen Saisonschwankungen unterliegen; 4. Wiederverkäuferrabatt (Funktionsrabatt), die dem Groß- und Einzelhandel gewährte Handelsspanne bei Waren, deren Endverkaufspreis vom Hersteller festgesetzt wird. Nach Wegfall des Rabattgesetzes am 25. 7. 2001 kann der Rabatt frei ausgehandelt werden. Im Steuerrecht unterliegt der Rabatt für den Bezug vergünstigter Waren des Arbeitgebers (Mitarbeiterrabatt) als geldwerter Vorteil der Besteuerung (Freibetrag bis 1224 Euro jährlich), im Versicherungswesen werden Rabatte für Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen durch z. B. unfallfreies Fahren gewährt (Schadenfreiheitsrabatte).
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Wer hat die Menhire aufgestellt? Waren die gewaltigen Megalithgräber letzte Ruhestätten für alle oder Mausoleen einer jungsteinzeitlichen Elite? von KLAUS-DIETER LINSMEIER Wer schon einmal vor Stonehenge, den Menhiren von Carnac oder einem Dolmengrab stand, hat vermutlich gestaunt: Wie haben die Menschen der Jungsteinzeit das nur...
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Erstmals wurde die Masse eines isolierten Weißen Zwergs gemessen – anhand der Deformation seiner Raumzeit ringsum.
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