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Raubpressung

englisch Bootleg
widerrechtlich hergestellter Tonträger (heute meist CD) von illegal mitgeschnittenen Konzerten; die erkennbaren Sonderpressungen Dritter, die weder Künstler noch Nutzungsberechtigte (Musikverleger) an den Erlösen beteiligen, sind strafrechtlich verboten (§ 106 Urheberrechtsgesetz), jedoch begehrte Sammelobjekte.

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