Lexikon
Raumordnung
alle planmäßigen Maßnahmen und Aktivitäten mit direkten oder indirekten räumlichen Auswirkungen. In Deutschland zählen zur Raumordnung die Landesplanung der Länder, die Regionalplanung für Landesteile und die Bauleitplanung der Gemeinden; im weiteren Sinne umfasst sie alle überörtlichen sowie überfachlichen Ressort-(Fach-)Planungen, alle Programme und Pläne der öffentlichen Hand. Zur Durchsetzung von Maßnahmen der Raumordnung bedarf es einer Raumordnungspolitik. In der BR Deutschland wurden Aufgaben und Grundsätze der Raumordnung im Raumordnungsgesetz vom 18. 8. 1997 in der Fassung vom 22. 12. 2008 beschrieben.
Aufgabe der Raumordnung ist es, in rückständigen Gebieten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebensbedingungen zu verbessern sowie in Metropolregionen gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen herzustellen bzw. zu erhalten. Die wissenschaftliche Basis für Maßnahmen zur Raumordnung liefert die Raumforschung. Die Raumordnung dient somit einem gesellschaftspolitischen Leitbild, das jedoch Veränderungen unterliegen kann. Grundsätzlich ist dabei über die bestmögliche räumliche Verteilung von Wohnsiedlungen, Arbeitsstätten, sozialen und kulturellen Einrichtungen und Erholungsgebieten sowie deren Verknüpfung durch das Verkehrs- und Nachrichtenwesen zu entscheiden. Das heute in der Raumordnung Deutschlands gültige Entwicklungskonzept verfolgt eine Konzentration öffentlicher und privater Investitionen auf Schwerpunkte (zentrale Orte und Entwicklungsachsen), um ökologische Ausgleichsflächen erhalten zu können. Als allgemeines Ziel der Raumordnung ist das Leitbild von der Schaffung bzw. Erhaltung gleichwertiger Lebensbedingungen und ökologischer Nachhaltigkeit zu sehen.
Raumordnung: zentrale Orte
Raumordnung: zentrale Orte
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Seit 1967 erarbeitet die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) Grundsätze (Entschließungen), die Eingang in die Raumordnungspolitik finden. Grundlage dafür ist auch das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) der EU.
Zu den wichtigsten Institutionen der Raumordnung zählt in Deutschland das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Bonn-Bad Godesberg) als Behörde des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Daneben gibt es die Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hannover) sowie Lehrstühle und Forschungsinstitute.
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