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LEXIKON

Raumordnung

alle planmäßigen Maßnahmen u.und Aktivitäten mit direkten oder indirekten räuml.räumlichen Auswirkungen. In Deutschland zählen zur R.Raumordnung die Landesplanung der Länder, die Regionalplanung für Landesteile u.und die Bauleitplanung der Gemeinden; i. w. S.im weiteren Sinne umfasst sie alle überörtlichen sowie überfachl.überfachlichen Ressort-(Fach-)Planungen, alle Programme u.und Pläne der öffentl.öffentlichen Hand. Zur Durchsetzung von Maßnahmen der R.Raumordnung bedarf es einer Raumordnungspolitik. In der BR Deutschland wurden Aufgaben u.und Grundsätze der R.Raumordnung im Raumordnungsgesetz vom 18. 8. 1997 in der Fassung vom 22. 12. 2008 beschrieben.
Aufgabe der R.Raumordnung ist es, in rückständigen Gebieten die wirtschaftlichen, sozialen u.und kulturellen Lebensbedingungen zu verbessern sowie in Metropolregionen gesunde Lebens- u.und Arbeitsbedingungen herzustellen bzw. zu erhalten. Die wissenschaftliche Basis für Maßnahmen zur Raumordnung liefert die Raumforschung. Die R.Raumordnung dient somit einem gesellschaftspolit.gesellschaftspolitischen Leitbild, das jedoch Veränderungen unterliegen kann. Grundsätzlich ist dabei über die bestmögliche räuml.räumliche Verteilung von Wohnsiedlungen, Arbeitsstätten, sozialen u.und kulturellen Einrichtungen u.und Erholungsgebieten sowie deren Verknüpfung durch das Verkehrs- u.und Nachrichtenwesen zu entscheiden. Das heute in der R.Raumordnung Deutschlands gültige Entwicklungskonzept verfolgt eine Konzentration öffentlicher u.und privater Investitionen auf Schwerpunkte (zentrale Orte u.und Entwicklungsachsen), um ökologische Ausgleichsflächen erhalten zu können. Als allg.allgemeines Ziel der R.Raumordnung ist das Leitbild von der Schaffung bzw. Erhaltung gleichwertiger Lebensbedingungen und ökologischer Nachhaltigkeit zu sehen.
Raumordnung: zentrale Orte
Raumordnung: zentrale Orte
Das Modell der zentralen Orte und ihrer Ergänzungsgebiete nach dem Versorgungsprinzip (nach Walter Christaller 1933). Es zeigt, dass in einem völlig homogenen Raum die zentralen Orte nach einem Sechseckmuster angeordnet sind. In der Realität wird aber ihre Verteilung durch verschiedene Kräfte beeinflusst und ist infolgedessen unregelmäßig.
Raumordnung: zentrale Orte
Seit 1967 erarbeitet die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) Grundsätze (Entschließungen), die Eingang in die Raumordnungspolitik finden. Grundlage dafür ist auch das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) der EU.
Zu den wichtigsten Institutionen der R.Raumordnung zählt in Deutschland das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Bonn-Bad Godesberg) als Behörde des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Daneben gibt es die Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hannover) sowie Lehrstühle u.und Forschungsinstitute.
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