Lexikon
Recht
Berechtigungdie aus dem objektiven Recht fließende Befugnis (Anspruch) von Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft mit Rechtsfähigkeit (den natürlichen und juristischen Personen), das Recht im subjektiven Sinn (subjektives Recht) auf allen Rechtsgebieten. Subjektive Privatrechte sind u. a. dingliche Rechte, Gestaltungsrechte, obligatorische Rechte, Persönlichkeitsrechte und die familienrechtlichen Befugnisse, z. B. im Rahmen der elterlichen Gewalt. Als subjektiv-öffentliche Rechte sind besonders bedeutsam Grundrechte und Rechte der Beamten, ferner im Prozessrecht die Sachlegitimation. – Subjektives und objektives Recht sind Gegenstand der Rechtswissenschaft, besonders auch der Rechtsphilosophie und der Rechtsgeschichte.
Wissenschaft
Ein buntes Plastik-Meer
Eine Flut von großen und kleinen Kunststoffteilen durchzieht die Ozeane. Die Verbreitung des Plastikmülls im Meer hat negative Folgen für die Ökosysteme. Der Zufluss muss dringend gestoppt werden. Von BETTINA WURCHE Eine violette Seegurke liegt auf dem hellen, schlickigen Boden des Marianengrabens. Nicht weit davon bläht sich...
Wissenschaft
»Wir müssen fragen – und zuhören«
Am Lebensende werden Menschen altruistisch, sagt der international renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio.
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