Rechtschreibung
die einheitliche, normierte Schreibung einer Sprache. Die R.Rechtschreibung der dt.deutschen Sprache war von Beginn an dadurch erschwert, dass zu ihrer Wiedergabe das latein.lateinische Alphabet benutzt werden musste. Einerseits fehlten Grapheme für einige dt.deutsche Laute ([ʃ] muss mit 3 Buchstaben: sch, [ç, x] mit 2 Buchstaben: ch geschrieben werden), andererseits stehen für manche Laute mehrere Grapheme zur Verfügung (für [f] z. B. f, v u.und ph, für [v] v u.und w, für [tz] c, z u.und tz).
Erste Bestrebungen zu einer einheitl.einheitlichen R.Rechtschreibung kamen im 17. Jh. Jahrhundert auf, eine Systematisierung dieser verschiedenen Ansätze gelang jedoch erst im 18. Jh. Jahrhundert J. C. Gottsched („Grundlegung einer Deutschen Sprachkunst“ 1748) u.und J. C. Adelung („Vollständige Anweisung zur deutschen Orthographie“ 1788).
Adelung, Johann Christoph
Ab Mitte des 19. Jh. Jahrhunderts begannen einzelne Länder des dt.deutschen Sprachraums, die R.Rechtschreibung der dt.deutschen Sprache zu vereinheitlichen (Hannover 1854, Württemberg 1861 u.und Bayern 1879). Die Orthographische Konferenz in Berlin 1901 erzielte eine Einigung, die von allen Ländern des damaligen Dt.Deutschen Reichs sowie von Österreich u.und der Schweiz anerkannt wurde. Grundlage war das 1880 von K. Duden erstellte „Vollständige orthografische Wörterbuch“; im Übrigen wurde th zu t in allen Wörtern dt.deutscher Herkunft (Ausnahme: Thron); c wurde in Fremdwörtern weitgehend durch k bzw. z ersetzt u.und ph auf Fremdwörter beschränkt.
Seit dieser Zeit gab es immer wieder Reformvorschläge (wie beispielsweise die „gemäßigte Kleinschreibung“), die jedoch nicht verwirklicht wurden. Auf der Grundlage wissenschaftl.wissenschaftlicher Ausarbeitungen von Experten aus Deutschland, Österreich u.und der Schweiz, dem „Internationalen Arbeitskreis für Orthographie“, u.und als Ergebnis jahrelanger Verhandlungen wurde 1994 bei den „3. Wiener Gesprächen zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung“ ein Regelwerk vorgelegt, das 1996 unterzeichnet wurde. Die neue R.Rechtschreibung wird seit 1996 (zum Teil seit 1998) an dt.deutschen Schulen gelehrt. Bis zum 31. 7. 2005 galt eine Übergangszeit, in der alte u.und neue Schreibweisen nebeneinander existierten. Nach dem Ende dieser Übergangszeit (1. 8. 2005) beschloss die dt.deutsche Kultusministerkonferenz die verbindl.verbindliche Einführung der Neuregelung, allerdings nur ihrer unstrittigen Bereiche. Für die weiterhin strittigen Fälle wurden vom Rat weitere Änderungsempfehlungen vorgelegt. Seit dem 1. 8. 2006 ist die neue R.Rechtschreibung in Deutschland, Österreich u.und der Schweiz sowie in allen deutschsprachigen Teilen Europas in Kraft.
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