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LEXIKON

Rechtsphilosophie

die systemat.systematische Beschäftigung mit den Grundfragen des Rechts (Gesetz, Gerechtigkeit u.und deren Verhältnis zu den anderen Teilen der Rechtsidee, bes.besonders zur Rechtssicherheit, ferner auch zur Billigkeit u.und Zweckmäßigkeit; die Metaphysik u.und Ethik des Rechts), meist weltanschaulich gefärbt; neben Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Rechtsdogmatik u.und der die Logik u.und Erkenntnistheorie des Rechts bildenden, vielfach zur R.Rechtsphilosophie gerechneten allgemeinen Rechtslehre Teil der Rechtswissenschaft.
  1. Einleitung
  2. Antike
  3. Christentum
  4. Neuzeit
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