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Rechtssicherheit

Teil der Idee des modernen Rechtsstaats, der dem Bedürfnis jeder Rechtsgemeinschaft nach Sicherheit, Beständigkeit und Klarheit des Rechts durch unbedingte Beachtung des positiven Rechts, der Legalität, Rechnung tragen soll, auch unter Verzicht auf die dem Rechtsbedürfnis des Einzelnen dienende Billigkeit, wobei aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist.

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