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Reichspräsident

das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs seit 1919. Der Reichspräsident wurde auf sieben Jahre vom Volk gewählt und war im Unterschied zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland mit wichtigen eigenen Machtbefugnissen ausgestattet (besonders mit dem militärischen Oberbefehl und dem Recht zur Auflösung des Reichstags und Verhängung des Ausnahmezustands), deren Ausübung zur Zeit der Wirtschafts- und Parlamentskrise von 19301933 die parlamentarische Demokratie der Weimarer Verfassung in eine Präsidialdemokratie autoritärer Prägung überleitete. Reichspräsidenten waren F. Ebert (11. 2. 191928. 2. 1925) und P. von Hindenburg (12. 5. 19252. 8. 1934). A. Hitler vereinigte durch das (verfassungswidrige) Gesetz vom 1. 8. 1934 die Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers in seiner Person; er führte den Titel Reichspräsident nicht.
Hindenburg, Paul von
Paul von Hindenburg
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Wissenschaft

Das mach ich doch im Schlaf

Eine geruhsame Nacht dient nicht nur der Erholung, sondern hilft auch beim Lernen – vorausgesetzt, man hat bereits tagsüber damit angefangen. Warum das so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Es gibt eine ganze Reihe von Computerprogrammen, die versprechen, dass es mit ihrer Hilfe möglich sei, während des Schlafes zu lernen, das...

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Wissenschaft

Faktorfischen

Früher wimmelte es in der Bioforschung nur so von „Faktoren“, weil vielfach nach folgendem Prinzip experimentiert wurde: Man stellte Extrakte von irgendetwas her, gab sie zu Zellen, Geweben oder Organismen – und plötzlich machten diese etwas, das sie ohne Extrakt nicht getan hatten. Ergo: In dem kruden Extrakt verbirgt sich...

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