Lexikon
Reichsrecht
das vom Deutschen Reich gesetzte Recht einschließlich des staatsrechtlichen Gewohnheitsrechts. In neuerer Zeit (so nach den Verfassungen von 1871 und 1919) ging das Reichsrecht dem Landesrecht vor. – Im mittelalterlichen Reich und in der frühen Neuzeit galt die umgekehrte Rangordnung: Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht bricht Reichsrecht.
Wissenschaft
Anpassung der Arten
Durch seinen gewaltigen ökologischen Fußabdruck mischt der Mensch zunehmend in der Evolution mit. Manche Tiere fügen sich den veränderten Bedingungen.
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Wissenschaft
Algen und Pilze auf dem Mars?
Seltsame Strukturen auf vielen Fotos der NASA-Rover geben Anlass zu Spekulationen über außerirdisches Leben. von RÜDIGER VAAS Als der Dresdner Geologe Ernst Kalkowsky 1908 vermutete, bestimmte geschichtete und knollige Steine im rund 250 Millionen Jahre alten norddeutschen Buntsandstein wären durch Lebewesen gebildet worden,...
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