Lexikon
Reichsrecht
das vom Deutschen Reich gesetzte Recht einschließlich des staatsrechtlichen Gewohnheitsrechts. In neuerer Zeit (so nach den Verfassungen von 1871 und 1919) ging das Reichsrecht dem Landesrecht vor. – Im mittelalterlichen Reich und in der frühen Neuzeit galt die umgekehrte Rangordnung: Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht bricht Reichsrecht.
Wissenschaft
Geheimnisse der Optik
In den Augen antiker Gelehrter war Licht nicht mehr als ein Bündel leuchtender Linien. Heute dagegen weiß man, dass Licht elektromagnetische Strahlung bündelt. Doch die Natur des Lichts gibt noch immer Rätsel auf. von Rüdiger Vaas und Finn Brockerhoff Schon seit dem Altertum versuchen Wissenschaftler, die Natur des Lichts zu...
Wissenschaft
Die Himmelsdecke von Esna
Dass die astronomische Tempeldecke in Esna, 55 Kilometer südlich von Luxor, heute wieder erstrahlen kann wie vor rund 2.000 Jahren, ist einem Glücksfall zu verdanken – und der jahrelangen Arbeit eines deutsch-ägyptischen Expertenteams. von ROLF HEßBRÜGGE Man muss sich schon etwas den Hals verrenken, um diesen kostbaren...