Lexikon
Reichsverfassung
die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. 8. 1919, Reichsverfassung der Weimarer Republik (Abkürzung WRV), beschlossen von der Nationalversammlung in Weimar; nach 1933 nicht ausdrücklich außer Kraft gesetzt. Sie galt in einzelnen Bestimmungen weiter, jedoch waren die Voraussetzungen für den organisatorischen Teil (Aufbau des Staates, Staatsform) weitgehend weggefallen. Das 1949 erlassene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland weist erhebliche Änderungen gegenüber der WRV auf, doch sind die Art. 136 bis 139 und 141 WRV (Staat und Kirche) in das GG wörtlich übernommen worden (Art. 140 GG).
Wissenschaft
Erde zu Erde
Mikroorganismen zersetzen Tote in einem Hightech-Sarg in 40 Tagen zu Erde. Die Idee kommt aus den USA – nun gibt es die neue Bestattungsmethode auch hierzulande. von SALOME BERBLINGER und DESIRÉE KARGE Es handelt sich um kompostiertes Schwein. Doch die Erde riecht nach Blumenerde, wie man sie in einen Balkonkübel füllen würde....
Wissenschaft
Wie alt sind die Sterne?
Die stellare Datierung ist schwierig und oft mit großen Unsicherheiten behaftet. Die Gyrochronologie hilft nun bei isolierten Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Das Gewimmel im Sternenhimmel besteht aus ganz unterschiedlichen Gestirnen: von den kühlen Roten Zwergen, die viele Dutzend Milliarden Jahre brennen, bis zu den heißen Blauen...
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