Lexikon
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittskosten-Versicherungeine Versicherung, die anfallende Stornogebühren des Reiseveranstalters für den Fall erstattet, dass eine Reise nicht angetreten werden kann; leistet in der Regel auch Ersatz für Mehrkosten, die bei einem Abbruch der Reise und für eine selbst organisierte Rückreise anfallen; wird meist bei der Buchung einer Reise mit angeboten. Entschädigung leistet die Reiserücktrittsversicherung nur dann, wenn der Versicherte aus schwerwiegenden Gründen nicht in der Lage ist, die Reise anzutreten oder zu Ende zu bringen. Gründe sind z. B. Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, des Ehegatten, der Kinder oder der Eltern, außerdem Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft. In der Regel wird eine Selbstbeteiligung vereinbart.
Wissenschaft
Wurmlöcher im Quantencomputer?
Ich habe neulich gelesen, dass Forscher ein Wurmloch im Quantencomputer erschaffen haben. Das überraschte mich nicht, weil ich über diese Mogelpackung schon vor Jahren Witze gemacht habe. Was mich aber überraschte war, dass die Geschichte in Zeitungen wie der New York Times und dem Guardian breitgetreten wurde. Ich will deshalb...
Wissenschaft
Im Elektroauto zu den Klimazielen?
Der Straßenverkehr hat mit etwa 23 Prozent einen erheblichen Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen. Daher werden große Anstrengungen unternommen, um den Verkehr durch den Übergang zu Elektroautos klimafreundlicher zu machen. Und tatsächlich ist dieses Unterfangen bereits auf einem guten Weg: Von allen neu zugelassenen Pkw...
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