Repräsentatịvsystem
im Gegensatz zur plebiszitären Demokratie diejenige demokrat.demokratische Staatsform, bei der die polit.politischen Aktivbürger vornehmlich oder ausschließlich durch Parlamentswahlen an der polit.politischen Willensbildung teilnehmen. Das R.Repräsentativsystem geht von der grundsätzl.grundsätzlichen Überlegung aus, dass polit.politisches Handeln einer Vielzahl von Menschen nur dann möglich ist, wenn einzelne (die Repräsentanten oder Abgeordneten) „im Voraus Auftrag und Vollmacht erhalten, gemeinschaftlich für ihre Auftraggeber zu handeln und sie durch ihre kollektive Entscheidung zu verpflichten“ (K. Loewenstein). Es wird von Organen getragen, die (nach der Theorie) im Namen, jedoch ohne bindenden Auftrag des Volkes handeln (freies Mandat).
Herausgebildet hat sich das R.Repräsentativsystem zu Beginn der Neuzeit mit der wachsenden Bedeutung des Bürgertums. Im 19. Jh. Jahrhundert hat sich daraus, zugleich mit der Ausbreitung des Wahlrechts, der Vorrang der repräsentativen Organe in repräsentativen parlamentar.parlamentarischen Systemen ergeben. Man unterscheidet reine Repräsentativsysteme, in denen die polit.politischen Aktivbürger ausschließlich durch Wahlen zu den Repräsentativorganen an den polit.politischen Entscheidungen beteiligt sind, u.und Repräsentativsysteme, die mehr oder minder mit plebiszitären Elementen durchsetzt sind, in denen die Wahlberechtigten durch Volksentscheid auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen. Über Volksbegehren u.und Volksentscheid konnte in der Weimarer Republik das Volk die Gesetzgebung beeinflussen; zudem wurde der Reichspräsident in direkter Volkswahl bestellt. Nach dem Grundgesetz ist die BR DeutschlandBundesrepublik Deutschland hingegen eine ausschließlich repräsentative Demokratie, da - mit Ausnahme von Fragen der Länderneugliederung (Art. 29, 118 GG) - die polit.politischen Aktivbürger nur bei der Wahl des Bundestags Einfluss auf die polit.politische Willensbildung nehmen können. In der Mehrzahl der Bundesländer besteht jedoch im Rahmen der Länderkompetenzen die Möglichkeit der Volksabstimmung. Stark plebiszitär bestimmt sind die polit.politischen Systeme der Schweiz u.und der 5. Republik Frankreichs.









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