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LEXIKON

Restitutinsedikt

[lat.lateinisch]
Erlass Kaiser Ferdinands II. (6. 3. 1629), gemäß dem alle seit dem Passauer Vertrag (1552) von den Protestanten eingezogenen Stifte u.und Kirchengüter an die Katholiken zurückgegeben, die Reformierten vom Religionsfrieden ausdrücklich ausgeschlossen u.und den kath.katholischen Reichsständen das Recht zur Rekatholisierung ihrer Untertanen eingeräumt werden sollten. Im Westfälischen Frieden 1648 musste der Kaiser gänzlich auf die Durchführung des Restitutionsedikts verzichten.
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