Lexikon

Revisin

Prozessrecht
ein Rechtsmittel, mit dem nur die Überprüfung von Rechtsfragen durch ein höheres Gericht begehrt wird; Gegensatz: Berufung. Die obersten Gerichte eines Rechtsprechungszweigs sind als Rechtsmittelgerichte in der Regel nur Revisionsgerichte (z. B. die oberen deutschen Bundesgerichte). Meist findet die Revision erst nach Durchführung eines Berufungsverfahrens statt. Z. T. setzt sie eine an feste gesetzliche Voraussetzungen geknüpfte Zulassung durch das Berufungsgericht voraus. Gegen die Nichtzulassung ist z. T. eine besondere Nichtzulassungsbeschwerde gegeben. Die Revisionsfrist beträgt im Zivil-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsprozess einen Monat, im Strafprozess eine Woche. Ähnlich in
Österreich
nach §§ 502513 ZPO; in bestimmten Fällen ist auch Revisionsrekurs (§ 528 ZPO) zulässig. In der
Schweiz
entspricht die Revision dagegen der Wiederaufnahme des deutschen und österreichischen Rechts.
Stahl, Sauber
Wissenschaft

Sauberer Stahl

Die Emissionen von Stahlwerken tragen mit zum Klimawandel bei. Dagegen sollen Techniken helfen, die auf Wasserstoff und die Nutzung von Kohlendioxid als Rohstoff setzen. von HARTMUT NETZ Die Stahlindustrie, lange Zeit fundamentaler Baustein des deutschen Wirtschaftsmodells, steckt in der Klemme. In den Hüttenwerken der großen...

Quantenmechanik
Wissenschaft

Pioniere im Quantenkosmos

Der Physiknobelpreis 2022 zeichnete drei Wissenschaftler aus, die mit ausgeklügelten Experimenten das Fundament zur Entwicklung von Quantentechnologien wie dem Quanteninternet gelegt haben

Der Beitrag Pioniere im Quantenkosmos erschien zuerst...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon