Lexikon

Rückbürgschaft

Bürgschaft, zur Absicherung des Rückgriffsanspruchs des Bürgen gegen den Hauptschuldner nach § 774 BGB. Beispiel: A bürgt für die Schuld des B, C bürgt für den Rückgriffsanspruch des A gegen B.
Glas, Hand, Wissenschaftler
Wissenschaft

Wandelbares Glas

Faltbare Handy-Displays, feine Isolierungen auf Mikrochips und Fenster, die sich per Knopfdruck abdunkeln lassen – all das lässt sich aus Glas herstellen. Raffinierte neue Fertigungsmethoden machen es möglich. von FRANK FRICK Ein Mann will sein Auto starten. In diesem Moment fliegt ein Golfball auf die Windschutzscheibe zu. Was...

Planetoiden, Ryugu
Wissenschaft

Kleinplaneten unter der Lupe

Die Erforschung der Planetoiden tritt in eine neue Phase: Im Labor analysieren Wissenschaftler den Urstoff, aus dem sich einst die großen Planeten formten.

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