Rückstoß
die Rückwirkung, d. h. der Stoß oder Impuls, den ein Körper erfährt, wenn von ihm aufgrund eines inneren Vorgangs Masse fortgestoßen wird. Eine Feuerwaffe z. B. erhält einen R.Rückstoß beim Abschießen des Geschosses. Bei Raketen u.und Strahltriebwerken dient der R.Rückstoß durch den ausgestoßenen Gasstrom zum Antrieb. Ein Atomkern, der bei einem radioaktiven Zerfall ein Teilchen oder auch ein elektromagnet.elektromagnetisches Strahlungsquant aussendet, erfährt ebenfalls einen RRückstoß. - Die physikal.physikalische Gesetzmäßigkeit, auf der der R.Rückstoß beruht, ist der Erhaltungssatz des Impulses: Der Impuls (Masse mal Geschwindigkeit) der fortgestoßenen Masse muss durch einen entgegengesetzt gerichteten, gleich großen Impuls des fortstoßenden Körpers ausgeglichen werden, damit der Gesamtimpuls des physikal.physikalischen Systems (hier aus Körper u.und fortgestoßener Masse bestehend) vor u.und nach dem Ausstoß derselbe ist.









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