Lexikon
Ruhestörung
die Erregung von Lärm, der unzulässig oder nach den Umständen in seinem Ausmaß vermeidbar ist, wird als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet, wenn er geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen, oder gesundheitsgefährdend ist. – In Österreich ist die Ruhestörung eine Verwaltungsübertretung. In der Schweiz kantonale Vorschriften über die Ruhestörung.
Wissenschaft
»Es herrscht Goldgräberstimmung«
Wirksame Naturstoffe stammen häufig aus dem Globalen Süden. Der Biologe Marco Thines spricht im Interview darüber, wie Mensch und Natur vor Biopiraterie geschützt werden sollen – und was das für die Forschung bedeutet. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Prof. Thines, was ist Biopiraterie? Biopiraterie ist die Nutzung von...
Wissenschaft
Die neuen Softies
Eine neue Generation „weicher“ Roboter geht an den Start. Sie können sich problemlos durch kleine Öffnungen zwängen oder über unwegsames Gelände schlängeln. von THOMAS BRANDSTETTER Roboter aus Metall leisten hervorragende Arbeit. Mit ihren bewährten Kombinationen von Stahlgelenken, Servomotoren und Hydraulik arbeiten sie...
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