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Sachbeschädigung

vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung fremder Sachen; strafbar (einfache Sachbeschädigung) mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, verfolgbar nur auf Strafantrag (§ 303 StGB). Gemeinschädliche Sachbeschädigung 304 StGB; z. B. von Sachen, die in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt sind), wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, bei Zerstörung fremder Bauwerke bis zu fünf Jahren bestraft (§ 305 StGB).
In
Österreich
wird Sachbeschädigung gemäß § 125 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe, schwere Sachbeschädigung gemäß § 126 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
In der
Schweiz
ist nach Art. 144 StGB einfache Sachbeschädigung Antragsdelikt (Höchststrafe Gefängnis); schwere Sachbeschädigung wird von Amts wegen verfolgt und mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft.
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