Lexikon
Sachenrecht
Regelung der rechtlichen Beziehung einer Person zu einer Sache, im bürgerlichen Recht die Bestimmungen über die im 3. (als Sachenrecht bezeichneten) Buch des BGB zusammengefassten dinglichen Rechte (Sachenrechte), mit zum Teil unterschiedlicher Behandlung derjenigen an beweglichen Sachen (Mobilien; Fahrnis) und an unbeweglichen Sachen (Immobilien); letztere bedürfen zu ihrer Entstehung und jeder Rechtsänderung regelmäßig der Eintragung ins Grundbuch (§ 873 BGB). – In
Österreich
ist das Sachenrecht in §§ 285–858 und teilweise auch in §§ 1342 ff. ABGB geregelt. In der Schweiz
ist das Sachenrecht im 4. Teil des ZGB (Art. 641–977 ZGB) enthalten.Wissenschaft
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Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...
Wissenschaft
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Heizen mit Holz statt mit Öl gilt als Beitrag zum Klimaschutz. Doch Wissenschaftler warnen: Die Abgase aus Holzöfen sorgen nicht nur für schmutzige Luft, sondern führen zu steigenden Treibhausgas-Emissionen. von GÜVEN PURTUL Das erste von Menschenhand entfachte Feuer war ein Meilenstein der Zivilisation. Über 30.000 Jahre später...
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