Schachtelprivileg
die Steuerbefreiung von Schachteldividenden u.und Schachtelbeteiligungen bei Verschachtelung von Kapitalgesellschaften untereinander. Durch das S.Schachtelprivileg soll eine Zweifachbelastung von Gewinn- oder Vermögensteilen im nationalen u.und internationalen Rahmen vermieden werden (Doppelbesteuerung). Im nationalen Rahmen kennt das dt.deutsche Steuerrecht ein S.Schachtelprivileg bei der Körperschaftsteuer mit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (§ 8 b Körperschaftsteuergesetz 2002) u.und bei der Gewerbesteuer (§ 9 Nr. 2a Gewerbesteuergesetz 2002). Bei Beteiligungen inländ.inländischer Muttergesellschaften an aktiv tätigen ausländ.ausländischer Tochter- u.und Enkelgesellschaften gibt es ein S.Schachtelprivileg über die Grenze hinweg (internationales S.Schachtelprivileg) insbes.insbesondere in den Doppelbesteuerungsabkommen. Auch internationale Schachtelprivilegien erstrecken sich in der Regel auf Körperschaft- u.und Gewerbesteuer.









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