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LEXIKON

Schädelhirntrauma

Hirnverletzung; Gehirntrauma
Oberbegriff für alle Schädelverletzungen mit Beteiligung des Gehirns, insbes.insbesondere durch direkte oder indirekte äußere Gewalteinwirkung. Ist die knöcherne Schädelkapsel einschl.einschließlich der Hirnhäute geöffnet, liegt ein offenes Schädeltrauma vor. Beim gedeckten Schädeltrauma bleiben die Hirnhäute weitgehend unversehrt, der Druck führt jedoch häufig zu Gehirnerschütterung, Gehirnprellung oder Hirnquetschung. Der Schweregrad beim Schädeltrauma wird nach der Dauer der Bewusstlosigkeit eingeteilt: 1. Bewusstlosigkeit bis zu 30 Minuten (Gehirnerschütterung); 2. bis zu einer Stunde; 3. länger als eine Stunde (Gehirnprellung). Die Diagnose erfolgt per Computertomographie. Beschwerden u.und Prognose richten sich nach dem jeweils verletzten Gehirnbereich.
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