Lexikon
Scheinselbständigkeit
eine freiberufliche Tätigkeit, die ihrem Charakter nach einem Angestelltenverhältnis entspricht. Nach dem zum 1. 1. 1999 in Kraft getretenen Gesetz zur Scheinselbstständigkeit unterscheiden Krankenkassen – bei Betriebsprüfung die Rentenanstalt –, ob jemand als Arbeitnehmer beschäftigt ist und damit unter dem Schutz der Sozialversicherung steht oder ob er „freier Mitarbeiter“ ist. Für Scheinselbständigkeit sprechen z. B.: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers, Einbeziehung in den betrieblichen Ablauf, fehlendes Unternehmerrisiko, Anspruch auf Urlaub u. a.
Wissenschaft
Kühlen per Festkörper
Elektrokalorische Materialien gelten als energiesparende Alternative zu heutigen Kühlmethoden. Nach zäher Grundlagenforschung kommen sie nun in Anwendungsnähe. von DIRK EIDEMÜLLER Die Welt wird heißer. Der Klimawandel sorgt bereits heute in einigen Weltregionen für unerträgliche Temperaturen. Und wenn die Prognosen recht behalten...
Wissenschaft
Auf Tuchfühlung mit dem Computer
Neuartige Bedienelemente für Computer lassen sich in die Kleidung integrieren oder direkt auf der Haut tragen. Sie sollen den Umgang mit der Technik spielend einfach machen. von THOMAS BRANDSTETTER Winzige Computersysteme, die nur wenige zehntel Millimeter klein sind, erreichen inzwischen dieselbe Rechenleistung wie ein Desktop-...
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