Lexikon
Schikạne
Recht
sachlich nicht gerechtfertigte, böswillige Handlung zum Schaden eines anderen. Es ist unzulässig, eine formal bestehende Berechtigung auszuüben, wenn die Ausübung nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen (Schikaneverbot; § 226 BGB). Das Schikaneverbot besteht auch in Österreich (§ 1295 Abs. 2 ABGB) und in der Schweiz (Art. 2 Abs. 2 ZGB).
Wissenschaft
Auf der Suche nach Magrathea
Das Geschäft lief glänzend. Magrathea war der vermutlich reichste Planet der Galaxis. Die Arbeit der Hyperraum-Ingenieure war komplex und gefährlich: Unfassbare Mengen an Materie mussten durch eigens kreierte Weiße Löcher angesaugt werden, um die Luxus-Traumplaneten für die Superreichen der Galaxis zu bauen. Jeder Wunsch wurde...
Wissenschaft
Lichtkrümmung als Sternenwaage
Erstmals wurde die Masse eines isolierten Weißen Zwergs gemessen – anhand der Deformation seiner Raumzeit ringsum.
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