Lexikon

Schikne

Recht
sachlich nicht gerechtfertigte, böswillige Handlung zum Schaden eines anderen. Es ist unzulässig, eine formal bestehende Berechtigung auszuüben, wenn die Ausübung nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen (Schikaneverbot; § 226 BGB). Das Schikaneverbot besteht auch in Österreich (§ 1295 Abs. 2 ABGB) und in der Schweiz (Art. 2 Abs. 2 ZGB).
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Wissenschaft

Auf der Suche nach Magrathea

Das Geschäft lief glänzend. Magrathea war der vermutlich reichste Planet der Galaxis. Die Arbeit der Hyperraum-Ingenieure war komplex und gefährlich: Unfassbare Mengen an Materie mussten durch eigens kreierte Weiße Löcher angesaugt werden, um die Luxus-Traumplaneten für die Superreichen der Galaxis zu bauen. Jeder Wunsch wurde...

Lawd,, Gravitationsfeld, Masse
Wissenschaft

Lichtkrümmung als Sternenwaage

Erstmals wurde die Masse eines isolierten Weißen Zwergs gemessen – anhand der Deformation seiner Raumzeit ringsum.

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