Lexikon

Sequestratin

[
lateinisch
]
behördliche Verwahrung und Verwaltung von Sachen (besonders Grundstücken) und Rechten, auch Beaufsichtigung von Personen (z. B. Minderjährigen), vor allem im Rahmen eines gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens; zu unterscheiden von der Zwangsverwaltung. In Österreich und der Schweiz ist Sequestration die Verwahrung einer Sache, über deren Rechtsverhältnisse Streit oder Unklarheit besteht, durch eine neutrale Privatperson.
Würfel, Schweben
Wissenschaft

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Mehr als drei Jahrzehnte nach der Entdeckung der Hochtemperatur-Supraleiter finden diese widerstandslosen Materialien endlich praktische Anwendungen. von Reinhard Breuer Gegen Ende meines Physikstudiums in Dresden wurden Supraleiter entdeckt, die sich mit flüssigem Stickstoff kühlen lassen – eine Sensation“, sagt Bernhard...

Proton, Messungen
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