Lexikon

Sicherungshypothek

zur Sicherung einer Forderung bestellte Hypothek, bei der sich das Recht des Gläubigers streng nach der Forderung richtet und der Gläubiger sich zum Beweis der Forderung nicht auf die Eintragung im Grundbuch berufen kann. Die nicht zum Umlauf bestimmte Sicherungshypothek kann nur als Buchhypothek, nicht als Briefhypothek bestellt werden und muss im Grundbuch als Sicherungshypothek bezeichnet werden (§ 1184 BGB).
Realität, Quantenwelt, Einstein
Wissenschaft

Einsteins Spuk

In der mysteriösen Quantenwelt scheinen sich Orte und Entfernungen aufzulösen – und damit vielleicht sogar die ganze im Alltagsleben vertraute Wirklichkeit. von RÜDIGER VAAS Gleich am Anfang des ersten Kapitels seiner Einstein-Biografie „Raffiniert ist der Herrgott …“ erinnert sich Abraham Pais an einen Spaziergang im US-...

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Wasserstoff hat das chemische Symbol H und ist das erste Element im Periodensystem. Er liegt normalerweise als Gas vor. Mischt man ihn mit Sauerstoff und führt Energie hinzu, bekommt man Wasser. Bei dieser „Knallgasreaktion“ wird mehr Energie freigesetzt als benötigt. Wasserstoff eignet sich daher zur Energiegewinnung. Und weil...

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