Lexikon
Sichtflug
die Führung eines Luftfahrzeugs nach Sicht und ohne Überwachung durch einen Flugsicherungsdienst. Sichtflug ist nur möglich und zulässig, wenn die in besonderen Sichtflugregeln (englisch Visual Flight Rules, VFR) festgelegten Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind (Mindestwerte für die Flug- und Bodensicht sowie Abstand von Wolken und einzuhaltende Sicherheitsmindestflughöhen). Beim Sichtflug sind die Luftfahrzeugführer – im Gegensatz zum Instrumentenflug – für die Vermeidung von Zusammenstößen selbst verantwortlich. Wegen der Dichte des militärischen und zivilen Flugbetriebes bestehen in Deutschland weit reichende örtliche und nach der Flughöhe gestaffelte Beschränkungen für den Sichtflug.
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