Total votes: 0
  • Send to friend
  • Diese Seite drucken
LEXIKON

Sozilhilfe-Regelsatz

Richtgröße für die Sätze der laufenden Leistungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt; legt die Höhe der Leistungen zum Lebensunterhalt (außerhalb von Anstalten oder Heimen) an Empfänger von Sozialhilfe rahmenmäßig fest. Aufgrund einer Ermächtigung in § 22 des Bundessozialhilfegesetzes erlässt der zuständige Bundes-Min.Bundesminister Rechtsverordnungen über die Bemessung der Regelsätze. Innerhalb des so gezogenen Rahmens setzen die Landesbehörden unter Berücksichtigung der tatsächl.tatsächlichen Lebenshaltungskosten u.und örtlicher Unterschiede den Sozialhilfe-Regelsatz summenmäßig fest.
Total votes: 0
  • Send to friend
  • Diese Seite drucken

Post new comment


0 Kommentare

Filtered HTML

  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Zulässige HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <blockquote> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd>
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
CAPTCHA
This question is for testing whether you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.

AUDIO

Warum wir dichten (Podcast 122)

Der Podcast über Poesie. mehr...
Anhören