Lexikon
Soziạlplan
Arbeitsrecht
in Wirtschaftsunternehmen die schriftlich niederzulegende und von Arbeitgeber und Betriebsrat zu unterschreibende Einigung zwischen beiden Teilen über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung (z. B. Stilllegung des ganzen Betriebs, Verlegung des Betriebs oder wesentliche Teile u. a.) entstehen oder entstehen würden. Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung (§§ 111–112 BetrVG). Der Betriebsrat kann die Aufstellung eines Sozialplans verlangen (Rechtsanspruch).
Wissenschaft
Lunare Wasserstellen
In ewig dunklen Kratern an den Mondpolen überdauerte Wassereis bereits Milliarden von Jahren. Wasser-Moleküle finden sich aber auch im Gestein unter hellem Sonnenlicht. von THORSTEN DAMBECK Der Mond ist knochentrocken – so lautete nach den Apollo-Missionen jahrzehntelang das Mantra der Experten. Sie stützten sich auf chemische...
Wissenschaft
Die neuen Softies
Eine neue Generation „weicher“ Roboter geht an den Start. Sie können sich problemlos durch kleine Öffnungen zwängen oder über unwegsames Gelände schlängeln. von THOMAS BRANDSTETTER Roboter aus Metall leisten hervorragende Arbeit. Mit ihren bewährten Kombinationen von Stahlgelenken, Servomotoren und Hydraulik arbeiten sie...
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