Lexikon

Sparkasse

meist öffentlich-rechtliches gemeinnütziges Kreditinstitut, das besonders das Spargeschäft mit mittleren und kleineren Beträgen pflegt, daneben aber auch alle anderen Bankgeschäfte betreibt. Die erste (private) Sparkasse mit diesem Namen wurde 1778 in Hamburg gegründet. 1818 folgte die erste kommunale Sparkasse (Städtische Sparkasse in Berlin). Um 1900 gab es in Deutschland etwa 2700 Sparkassen, 2000 rund 580 Sparkassen mit rund 17 350 Zweigstellen. Die Sparkassen-Gesetzgebung liegt in Deutschland hinsichtlich der Organisation und Geschäftspolitik bei den Ländern (Sparkassengesetze der Länder mit Durchführungsverordnung oder als Mustersatzung). Rechtsgrundlage ist das Kreditwesengesetz in der Fassung vom 9. 9. 1998. Sparkassen unterliegen dem Regionalprinzip. Die Geschäftstätigkeit ist in der Regel auf die Kommune, in der die Sparkasse ihren Sitz hat und von der sie verwaltet wird, begrenzt. Das Eigenkapital der Sparkasse besteht aus Sicherheitsrücklagen, die aus den jährlichen Überschüssen gebildet werden. Für die Abwicklung des überregionalen Zahlungsverkehrs, die Refinanzierung, das Außenhandelsgeschäft, Depotgeschäft, größere Effektengeschäfte u. a. arbeiten die Sparkassen zusammen mit den Landesbanken/Girozentralen; Spitzenverband der Sparkassen ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Spareinlagen bei Sparkassen gelten als mündelsicher.

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon