Lexikon
Sterbefallanzeige
die Anzeige des Todes eines Menschen bei dem Standesbeamten, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat. Zur Sterbefallanzeige verpflichtet sind in nachstehender Reihenfolge 1. das Familienoberhaupt, 2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, 3. jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Kenntnis unterrichtet ist. Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige verhindert ist. Die Sterbefallanzeige ist mündlich zu erstatten (§ 28 PStG).
Wissenschaft
Das mach ich doch im Schlaf
Eine geruhsame Nacht dient nicht nur der Erholung, sondern hilft auch beim Lernen – vorausgesetzt, man hat bereits tagsüber damit angefangen. Warum das so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Es gibt eine ganze Reihe von Computerprogrammen, die versprechen, dass es mit ihrer Hilfe möglich sei, während des Schlafes zu lernen, das...
Wissenschaft
Vom Leben und Sterben der Arten
In den letzten rund 440 Millionen Jahren gab es fünf Massenaussterben. Forschende untersuchen, was den derzeitigen Artenschwund bewirkt. Sie liefern wichtige Erkenntnisse als Grundlage für Politik und Umweltschutz. Kompakt Es gibt viele Gründe für den Artenschwund. Doch künftig wird sich verstärkt die Erderwärmung auswirken....
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