Lexikon
Strafverfahren gegen Abwesende
besondere Form des Strafverfahrens gegen einen Beschuldigten, dessen Aufenthalt unbekannt oder der im Ausland unerreichbar ist; zulässig nur, wenn die abzuurteilende Tat nur mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, Geldstrafe oder Einziehung (allein oder nebeneinander) bedroht ist. Gegen einen Abwesenden findet keine Hauptverhandlung statt. Das Verfahren hat die Aufgabe, für den Fall künftiger Gestellung die Beweise zu sichern (§§ 276 ff. StPO).
Wissenschaft
Wie sich der Kiefer der Säugetiere entwickelte
Säugetiere besitzen eine charakteristische Kieferanatomie, die sich im Laufe der Evolution wahrscheinlich mehrfach unabhängig entwickelt hat– und zwar bereits 17 Millionen Jahre eher als bisher angenommen. Das zeigen nun 3D-Rekonstruktionen der Kiefer dreier Säugetiervorläufer, die in der späten Trias in Brasilien gelebt haben....
Wissenschaft
Die Krux mit den Studien
Immer wieder sorgen Untersuchungen zu Ernährungsthemen für Verwirrung, weil sie früheren Veröffentlichungen widersprechen.
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