Lexikon
Strafverfolgungsverjährung
Ausschluss der Strafverfolgung wegen Zeitablaufs, tritt nach Ablauf bestimmter Fristen ein, die nach der Höhe der Strafdrohung bemessen sind, z. B. bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, nach 30 Jahren, mit mehr als 10 Jahren Freiheitsstrafe nach 10 Jahren. Mord oder Völkermord verjähren nicht. Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung erfolgt durch Vernehmung des Beschuldigten oder richterliche Anordnungen wie Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung oder Haftbefehl; ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
Wissenschaft
Akkus für die Tonne
Seit Kurzem gibt es Batterien, die biologisch abbaubar sind. Manche sind sogar essbar. Doch wie leistungsstark sind solche Zellen? Und wo lassen sie sich einsetzen? von ROLF HEßBRÜGGE Handelsübliche Batterien sind das Gegenteil von umweltverträglich: Sie bestehen in der Regel aus einem Stahlgehäuse. Darin schwappt ein Elektrolyt...
Wissenschaft
Wie lang ist die Küste der britischen Insel?
Die obige Frage erwartet man vielleicht im Rahmen eines Geografie-Tests in einer britischen Schule. Aber nicht als Titel in einer wissenschaftlichen Arbeit aus dem Jahr 1967. Die Küste ist halt so lang, wie sie ist und fertig. Dumme Frage! Warum sollte sich die Wissenschaft damit beschäftigen? Kam der Queen ihr Reich nach der...