Lexikon
Strạlsund
Hansestadt Stralsund, Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern, Hafen am Strelasund (Ostsee), gegenüber der über den Rügendamm und die neue Rügenbrücke erreichbaren Insel Rügen, 57 700 Einwohner; Fachhochschule; kulturhistorisches Museum, meereskundliches Museum (im ehemaligen Katharinenkloster), angegliedert das 2008 eröffnete Ozeaneum; mittelalterliches Stadtbild (Weltkulturerbe seit 2002) mit vielen Toren, Türmen und Kirchen, besonders in Backsteingotik, z. B. Marien- und Nikolaikirche (14. Jahrhundert) und Rathaus (13./14. Jahrhundert); Handelszentrum; Schiffbau, Brauerei; Tourismus.
Geschichte
1234 gegründet, seit 1278 Hansestadt. Der Friede von Stralsund beendete 1370 den Krieg der Hanse gegen Dänemark. 1648–1815 war Stralsund schwedisch, 1815–1945 preußisch, 1945 kam es zu Mecklenburg, 1952 zum Bezirk Rostock, 1990 zum Land Mecklenburg-Vorpommern.
Der Frieden von Stralsund
Der Frieden von Stralsund
1370 haben die Hansestädte über König Waldemar IV. Atterdag nach dreijährigem Krieg gesiegt und freien Zugang zum Norden erzwungen:
"Alle Bürger können das Reich Dänemark und das Land Schonen als allen Ortes und Gegenden aufsuchen und überallhin mit ihrem Gut fahren und ohne jedes Hindernis Handel treiben. Doch ihren gebührenden Zoll sollen sie geben, wo sie dessen pflichtig sind. Auch sollen sie an den Küsten Dänemarks und von Schonen für alle Zeiten befreit sein von allem schiffbrüchigen Gute. Wenn jemand aus diesen Städten schiffbrüchig ist oder ihr schiffbrüchiges Gut den genannten Küsten zutreibt, so können sie dies Gut bergen oder bergen lassen.
[Schwur der Dänen auf den Frieden]: Falls unser König Waldemar sein Reich Dänemark einem anderen Herrn übertragen will, dem sollen und wollen wir nicht zustimmen, es sei denn von den Städten gut geheißen."
[Aus der Urkunde des dänischen Reichstages:] "Jeder Kaufmann soll mit des Königs Münze kaufen, handelt er dagegen und wird dabei ertappt, so zahlt er fünf schonische Mark Strafe. Auch soll der Markt zu Falsterbo auf der sundischen Fitte sein, wo er immer gewesen ist, und nirgends anderswo.
Mit den obigen Bestimmungen sollen alle Zwietracht und aller Streit zwischen unserem König und dem Reich Dänemark ... vorbei sein."
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