Lexikon

Subsidiaritạ̈t

[
lateinisch
]
ein Grundsatz thomistisch-naturrechtlicher und christlich-katholischer Sozialordnung, nach dem die Tätigkeit der Gesellschaft die ihrer Glieder nicht ersetzen und aufheben, sondern nur ergänzen und fördern soll und nach dem die jeweils kleinere Gruppe möglichst alle Aufgaben übernehmen soll, die von ihr bewältigt werden können. Als Gestaltungsprinzip der Gesellschaft soll sich danach jeder zuerst einmal selbst helfen, wenn er in Not gerät. Gelingt ihm das nicht, soll die Familie anstehende Aufgaben (z. B. Krankenpflege) so lange übernehmen, bis auch sie diese nicht mehr lösen kann. Erst danach soll der Staat helfend einschreiten.
Das Subsidiaritätsprinzip wurde in das Bundessozialhilfegesetz von 1961 aufgenommen und ist ebenfalls bedeutsam für das europäische Gemeinschaftsrecht (Vertrag von Amsterdam).
Bernhard Weigand, Flüssigkeitstropfen
Wissenschaft

Trickreiche Tropfen

Wie Flüssigkeiten tropfen, fesselt Wissenschaftler, denn darin steckt viel komplexe Physik. Und die zu verstehen, hilft bei technischen Anwendungen. von REINHARD BREUER Tropfen sind allgegenwärtig, und sie sind äußerst vielfältig. In Wolken stießen Meteorologen schon auf Exemplare von fast einem Zentimeter Durchmesser. Noch...

Alexa, Künstliche Intelligenz
Wissenschaft

Alexa hört auf Gefühle

Ob Sprachassistent, Callcenter-Software oder Überwachungskamera: Algorithmen können anhand von Stimme oder Gesichtsausdruck die Gefühlslage von Menschen erkennen – und beeinflussen. von CHRISTIAN WOLF Sie beantwortet Fragen zu Fußballergebnissen, liest Kochrezepte vor oder erzählt Witze: Amazons Sprachassistentin Alexa ist in...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon