Lexikon

Sühneversuch

gerichtliches Verfahren zur gütlichen Beilegung eines Streitfalls.
Zivilprozessrecht:
Versuch zur gütlichen Beilegung eines anhängigen Rechtsstreits durch das Gericht in einem Sühnetermin, notwendig nur im Verfahren über Scheidungs- und Herstellungsklagen (§ 608 ZPO); auch der Amtsrichter und der Einzelrichter sollen, das Landgericht kann in jeder Lage des Verfahrens einen Sühneversuch unternehmen (§§ 349, 495, 296 ZPO). Im österreichischen Zivilprozess als Versöhnungsversuch ähnlich geregelt (§ 204 ZPO). In der Schweiz: Sühnverfahren.
Strafprozessrecht:
Versuch der freiwilligen Herbeiführung einer Sühne für eine strafbare Handlung vor einer von der Landesjustizverwaltung bestimmten Vergleichsbehörde (z. B. Schiedsmann). Ein erfolgloser Sühneversuch ist Prozessvoraussetzung für die Erhebung der Privatklage wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, leichter vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 380 StPO).
Universum, Sterne
Wissenschaft

Geisterbilder am Himmel

Vexierspiele der Schwerkraft – von ultradichten Sternruinen bis zu gigantischen Galaxienhaufen. von RÜDIGER VAAS Täuschungen kommen vom Himmel, Irrtümer von uns selbst“, notierte der französische Aphoristiker und Essayist Joseph Joubert einmal. Damals, vor mehr als zwei Jahrhunderten, konnte er noch nichts vom Gravitationslinsen-...

Bei den weiß eingezeichneten Oberflächenströmungen ist der Golfstrom erkennbar.
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Der Ozean und das Weltklima

Die Erwärmung der Meere verändert das Klima der Erde. Die Ozeane sind wichtig für die globale Klimaregulation. Sie sind der größte CO₂-Speicher der Welt. Von RAINER KURLEMANN Menschen, die an der Küste wohnen, kennen die Wirkung des Wassers auf ihr regionales Wetter. Und für die meisten Klimazonen der Welt gilt: In Meeresnähe...

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