Lexikon

Täter

derjenige, der eine strafbare Handlung begangen hat, d. h. alle Merkmale eines strafrechtlichen Tatbestands in seiner Person verwirklicht hat (unmittelbarer Täter). Führt der Täter die Tat nicht selbst aus, sondern bedient er sich eines anderen als Werkzeug (Tatmittler) und ist dieser nicht strafbar, weil er nicht rechtswidrig oder nicht schuldhaft handelt, so ist der Veranlasser als mittelbarer Täter strafbar. Führen mehrere die Tat gemeinsam mit Täterwillen aus, so sind sie Mittäter (Mittäterschaft). Von der Täterschaft zu unterscheiden ist die Teilnahme an einer Straftat (Anstiftung, Beihilfe).
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