Lexikon
Tatort
der Ort, an dem eine Straftat begangen wurde; von Bedeutung für die Frage, welches nationale Strafrecht anzuwenden ist (internationales Strafrecht) und für die örtliche Zuständigkeit des Gerichts (§ 7 StPO). Tatort ist jeder Ort, an dem der Täter gehandelt hat oder im Fall des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der tatbestandsentsprechende Erfolg eingetreten ist oder eintreten sollte (§ 9 StGB). – Österreich: Die rechtliche Bedeutung des Tatorts ergibt sich aus § 51 StPO. – In der Schweiz trifft das StGB in den Art. 3–7 Regelungen hinsichtlich des Tatorts, die denen der Bundesrepublik Deutschland ähnlich sind.
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