Lexikon

Telekommunikations-Kundenschutzverordnung

Abkürzung TKV; am 1. 1. 1998 in Kraft getretene Kundenschutzverordnung; sie gewährleistet, dass der Kunde nach Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes von den Vorteilen des Wettbewerbs uneingeschränkt profitieren kann.
Die wichtigsten Punkte der Verordnung: Jeder Kunde kann bei einem Wechsel zu einem anderen Netzbetreiber seine Telefonnummer behalten, wenn er am Standort bleibt. Der Kunde kann den jeweils günstigsten Telefontarif in Anspruch nehmen (Call-by-Call-Verfahren). Durch die Wahl einer bestimmten Verbindungsnetzbetreiberkennzahl kann jeweils vom fest voreingestellten Netzbetreiber (Pre-Selection) auf einen alternativen Anbieter gewechselt werden. Für den jeweiligen Abrechnungszeitraum kann eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte, detaillierte Rechnung verlangt werden, die der Telefondienstanbieter zu erteilen hat. Der Kunde hat weiterhin das Recht, in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis mit seiner Rufnummer, seinem Namen und seiner Anschrift eingetragen zu werden. Die Telefonrechnung muss auch die Entgelte für Verbindungen ausweisen, die evtl. über andere Netzbetreiber geführt wurden; sie wird von dem Anbieter erstellt, der den Anschluss an das öffentliche Telefonnetz herstellt. Störungen müssen von marktbeherrschenden Telefondienstanbietern behoben werden.
Ein Weibchen der Art Culex pipiens molestus. Die Mücken im Londoner Untergrund plagten die Menschen besonders während des Zweiten Weltkriegs, als die Tunnel Schutz vor Bomben boten. Biologen von der Princeton University haben kürzlich die Evolutionsmechanismen der Mücken aufgedeckt.
Wissenschaft

Anpassung der Arten

Durch seinen gewaltigen ökologischen Fußabdruck mischt der Mensch zunehmend in der Evolution mit. Manche Tiere fügen sich den veränderten Bedingungen.

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Wissenschaft

Ammoniak statt Wasserstoff?

Während für die Energiewende weiterhin große Hoffnungen auf Wasserstoff als Energieträger ruhen, rückt ein weiterer „Wundertreibstoff“ zunehmend in den Blick der Energiewirtschaft: Ammoniak. Diese chemische Verbindung aus einem Stickstoffatom und drei Wasserstoffatomen (kurz NH3), als Energieträger zu verwenden, ist keine ganz...

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