Lexikon

terrorstische Vereinigung

eine Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Tötungsdelikte, gemeingefährliche Straftaten (Brand-, Spreng-, Giftanschläge) oder erpresserischen Menschenraub bzw. Geiselnahme zu begehen. Strafbar mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren sind Gründung, Beteiligung an, Werbung für, Unterstützung von terroristischen Vereinigungen (§ 129 a StGB). Terrorismus.
Menschen, Versuch, Rochen
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