Lexikon
terrorịstische Vereinigung
eine Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Tötungsdelikte, gemeingefährliche Straftaten (Brand-, Spreng-, Giftanschläge) oder erpresserischen Menschenraub bzw. Geiselnahme zu begehen. Strafbar mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren sind Gründung, Beteiligung an, Werbung für, Unterstützung von terroristischen Vereinigungen (§ 129 a StGB). Terrorismus.
Wissenschaft
Die neuen Softies
Eine neue Generation „weicher“ Roboter geht an den Start. Sie können sich problemlos durch kleine Öffnungen zwängen oder über unwegsames Gelände schlängeln. von THOMAS BRANDSTETTER Roboter aus Metall leisten hervorragende Arbeit. Mit ihren bewährten Kombinationen von Stahlgelenken, Servomotoren und Hydraulik arbeiten sie...
Wissenschaft
Der Glaube ans Wasserklosett
„Glauben heißt nichts wissen“, wie mir mein ungläubiger Vater in den 1950er-Jahren eingehämmert hat, als seine Verärgerung über die christlichen Kirchen zunahm, deren Vertreter damals wie heute lieber die Hände falten und beten, statt die Ärmel aufzukrempeln und zu helfen. Wobei jedem auffallen wird, dass die Betenden ihr Gesicht...