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LEXIKON

Thing

[
das, Pl.Plural Thinge; nordgerm.nordgermanische Form von Ding
]
in der germanischen u.und fränk.fränkischen Zeit Volksversammlung als polit.politische Gerichts- u.und Heeresversammlung; das echte T.Thing wurde in regelmäßigen Zeitabständen abgehalten, wobei allg.allgemeine Erscheinenspflicht bestand; anfangs achtmal, seit dem 6. Jh. Jahrhundert dreimal jährlich; gebotenes Thing, ursprünglich unregelmäßig bei Bedarf abgehalten, seit Karl dem Großen vierzehntäglich, wobei nur noch Gerichtsvorsitzender (Zentenar), Schöffen u.und die Parteien anwesend waren.
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