Lexikon

Thing

[
das, Plural Thinge; nordgermanische Form von Ding
]
in der germanischen und fränkischen Zeit Volksversammlung als politische Gerichts- und Heeresversammlung; das echte Thing wurde in regelmäßigen Zeitabständen abgehalten, wobei allgemeine Erscheinenspflicht bestand; anfangs achtmal, seit dem 6. Jahrhundert dreimal jährlich; gebotenes Thing, ursprünglich unregelmäßig bei Bedarf abgehalten, seit Karl dem Großen vierzehntäglich, wobei nur noch Gerichtsvorsitzender (Zentenar), Schöffen und die Parteien anwesend waren.
Point_of_View_of_a_young_baby_boy_asking_his_mom_to_be_picked_up_form_the_ground._His_hands_are_in_the_air_and_he\'s_looking_at_you_directly_in_the_eyes._His_mouth_is_in_a_little_circle_and_his_eyes_are_wide_open._He\'s_got_mid_length_blond_hair_and_is_wear
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