Lexikon

Todeserklärung

förmliche Feststellung des Todes bei Verschollenheit einer Person, zulässig nach Ablauf der Verschollenheitsfrist aufgrund eines Aufgebots durch das Amtsgericht, das vom Staatsanwalt, vom gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, Abkömmling, von den Eltern des Verschollenen sowie von jedem sonst rechtlich Interessierten beantragt werden kann. Die Todeserklärung begründet nur eine widerlegbare Vermutung des Todes. Ist der Tod nicht zweifelhaft, so ist eine Todeserklärung unzulässig, wohl aber eine gerichtliche Feststellung des Todes und der Todeszeit möglich. In Österreich ist die Todeserklärung durch das Todeserklärungsgesetz von 1950 geregelt. Schweiz: Verschollenerklärung.
Rheuma, Medizin
Wissenschaft

Sieg über Rheuma in Reichweite

Hinter dem Begriff Rheuma stecken verschiedene Erkrankungen, von denen viele durch ein Fehlverhalten des körpereigenen Immunsystems ausgelöst werden. Sie lassen sich immer besser behandeln. von RAINER KURLEMANN Die klassische Rheumaerkrankung beginnt mit Schmerzen. Meistens bemerkt ein Patient die Entzündung zunächst durch...

Glas, Hand, Wissenschaftler
Wissenschaft

Wandelbares Glas

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