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Trikotwerbung

[
-ˈko:-
]
die Verwendung der Wettkampfkleidung von Sportlern zur Produktwerbung gegen Zahlung entspr. Geldbeträge durch Werbefirmen an den jeweiligen Sportverband oder Verein. Während T. in einigen Berufssportarten seit langem üblich ist (Fußball, Tennis, Automobilsport u. a.), lehnte der Dt. Sportbund 1974 diese für seine Mitgliedsverbände ab (Bedenken wegen der Gemeinnützigkeit u. der staatl. Sportförderung). Diese Beschränkung wurde jedoch 1983 aufgehoben; die Verfahrensweise erfolgt jetzt nach dem Regelwerk des jeweiligen Fachverbandes.

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