Lexikon
Trinkgeld
Bezahlung für freiwillige Dienstleistungen (in Geld) oder freiwillig gezahlter Zuschlag zum Entgelt für einfache Dienstleistungen, z. B. in Hotels. Das Trinkgeld erhält meist derjenige persönlich, der die Dienstleistung erbracht hat, nicht der Unternehmer. In den deutschen Gaststättenbetrieben wurde das Trinkgeld durch den obligatorischen Bedienungszuschlag (Bedienungsgeld; meist 10–15% des Rechnungsbetrags) abgelöst; heute werden vielfach Inklusivpreise gefordert und ein Trinkgeld erwartet.
Wissenschaft
Geerbter Schutz
Der Mensch ist ein Erfolgsmodell der Evolution. Genetische und neurobiologische Schutzfaktoren helfen uns, mit Stress und Schicksalsschlägen fertig zu werden. von CHRISTIAN WOLF Oliver Brendel ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Stehaufmännchen. Er ist Mitte 30, als er spürt, wie er nach und nach die Kontrolle über seine Arme...
Wissenschaft
Die Chemie des Bioplastiks
Nach und nach erobern Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen den Markt. Dass es nicht schneller geht, hat Gründe.
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