Unfehlbarkeit
in der kath.katholischen Theologie die der Gesamtkirche verliehene Gnadengabe, in endgültigen Entscheidungen über Glaubens- u.und Sittenlehren vor Irrtum bewahrt zu bleiben. Träger der U.Unfehlbarkeit ist das Lehramt der Kirche, wie es sich kundgibt 1. in der allg.allgemeinen Glaubensverkündigung der Gesamtheit der Bischöfe, 2. in der ausdrückl.ausdrücklichen Glaubensentscheidung eines Konzils, 3. in der Kathedralentscheidung des Papstes (päpstliche Unfehlbarkeit). Vatikanisches Konzil.









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